Bürgermeisteramt
Hausener Str. 1
75050 Gemmingen
Telefon 07267 - 808-0
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Landkreis Heilbronn
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Gemeinde Gemmingen
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Gemeindeorgane Die Organe einer Gemeinde

Nach § 23 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sind die Verwaltungsorgane einer Gemeinde der Gemeinderat und der Bürgermeister.

Die Zuständigkeiten der beiden Gemeindeorgane werden nach folgenden Grundsätzen abgegrenzt: Der Gemeinderat entscheidet als Vertretung der Bürger und Hauptorgan der Gemeinde über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht die Zuständigkeit des Bürgermeisters begründet ist.

Die Zuständigkeiten des Bürgermeisters ergeben sich aus dem Gesetz, aus der Hauptsatzung und aus Entschließungen des Gemeinderats.

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