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Gemeinde Gemmingen
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Kindergärten Kindergärten der Gemeinde Gemmingen

Für unsere Kleinsten stehen in der Gemeinde Gemmingen drei Kindergärten unter kommunaler Trägerschaft zur Verfügung. Im Ortsteil Gemmingen befindet sich ein dreigruppiger Kindergarten an der Wiesenstraße. Knapp 80 Kinder werden dort von staatlich anerkannten Erzieherinnen betreut. Der zweite Gemminger Kindergarten besteht aus zwei Gruppen und ist im Erdgeschoss der alten Schule, Bahnhofstraße 41, untergebracht. Auch im Ortsteil Stebbach ist ein Kindergarten eingerichtet. Dort stehen in drei Gruppen Plätze für maximal 55 Kinder zur Verfügung.

Nach einer umfassenden Bestandsaufnahme und mit dem Ziel eines verbesserten Kinderbetreuungsangebotes hat die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen ein neues Betreuungskonzept für die Kindergärten der Gemeinde Gemmingen entwickelt.

In den drei Kindergärten stehen nun folgende Betreuungsangebote zur Verfügung:


Kindergarten Bahnhofstraße
Gemeinde Gemmingen

Kindergarten Bahnhofstraße
Bahnhofstraße 41
75050 Gemmingen
Tel.: 07267/1308

Kindergartenleiterin:
Frau Marlene Rebel

Kindergarten Bahnhofstraße mit einer Regelgruppe und einer bedarfsgerechten Gruppe.


Öffnungszeiten der bedarfsgerechten Gruppe:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Öffnungszeiten der Regelgruppe:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr.

Gemeinde Gemmingen
Gemeinde Gemmingen
Kindergarten Wiesenstraße
 

Kindergarten Wiesenstraße
Wiesenstraße 7
75050 Gemmingen
Tel.: 07267/1027

Kindergartenleiterin:
Frau Brigitte Mazur

Kindergarten Wiesenstraße mit einer Regelgruppe, einer bedarfsgerechten Gruppe und einer altersgemischten Gruppe mit Kindern ab 2 Jahren bis zum Schuleintritt.


Öffnungszeiten der beiden Regelgruppen:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr.

Öffnungszeiten der bedarfsgerechten Gruppe:
Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Betreuungsmöglichkeiten für zweijährige Kinder (im Kindergarten Wiesenstraße)

1. Gemeinde Gemmingen Montag bis Freitag von Gemeinde Gemmingen 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr  
           
2.   Montag bis Freitag von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und  
    Montag bis Donnerstag   13.30 Uhr bis 16.00 Uhr  
           
3.   Montag bis Donnerstag von   13.30 Uhr bis 16.00 Uhr  
           
4.   Montag bis Freitag von   7.30 Uhr bis 13.30 Uhr  
Gemeinde Gemmingen
Gemeinde Gemmingen
Kindergarten Stebbach  

Kindergarten Stebbach
Kelterberg 5
75050 Gemmingen
Tel.: 07267/1234

Kindergartenleiterin:
Frau Claudia Lau

Kindergarten Stebbach mit einer Regelgruppe (und integrierter Ganztagesbetreuung für Kindergartenkinder sowie Schulkindbetreuung von der 1. Klasse bis zur 4. Klasse),
einer bedarfsgerechten Gruppe ( ab zwei Jahre bis Schuleintritt) und
einer Kleinkindgruppe für Kinder im Alter von 2 Monaten bis 3 Jahren.


Im Kindergarten Stebbach stehen den Eltern nun folgende Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung:

1. Gemeinde Gemmingen Regelgruppe Gemeinde Gemmingen    
    Montag bis Freitag von   8.00 Uhr bis 12.00 Uhr  
    Montag bis Donnerstag von   13.30 Uhr bis 16.00 Uhr  
           
2.   Bedarfsgerechte Gruppe
(ab 2 Jahre bis Schuleintritt)
     
    Montag bis Freitag von   7.30 Uhr bis 13.30 Uhr  
           
3.   Ganztagesbetreuung      
    Montag bis Freitag von   7.00 Uhr bis 16.30 Uhr  
           
4.   Kleinkindbetreuung (ab 2 Monate bis 3 Jahre)  
    Montag bis Freitag von   7.30 Uhr bis 12.30 Uhr  
           
5.   Schulkinderbetreuung (ab 1. Klasse bis 4. Klasse)
    Montag – Freitag von   12.30 Uhr bis 16.30 Uhr  
    Ganztagesbetreuung während der Schulferien  
Gemeinde Gemmingen

Gemeinde Gemmingen Reduzierung der Schließungstage

In allen drei Kindergärten wurden ab dem Jahr 2006 die Schließungstage auf 20 Tage pro Jahr reduziert.

Gemeinde Gemmingen Ferienregelung

Des Weiteren bieten wir den Eltern in den drei Kindergärten unterschiedliche Ferienregelungen an. Das heißt die Eltern haben vor allem in den Sommerferien die Möglichkeit, ihr Kind auch in einem anderen gemeindlichen Kindergarten betreuen zu lassen. Kriterium hierfür ist jedoch die Berufstätigkeit der Eltern.

Gemeinde Gemmingen Kindergartengebühr

Für den Besuch des Kindergartens wird eine Kindergartengebühr nach der jeweils geltenden Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch (Kindergarten-Gebührenordnung) sowie gegebenenfalls ein Getränke-/Essensgeld vom jeweiligen Kindergarten erhoben. Gemeinde Gemmingen zur Gebührenordnung für die Kindergärten.

Gemeinde Gemmingen Aufnahme

Die Anmeldung eines Kindes erfolgt über die entsprechenden Kindergärten der Gemeinde Gemmingen. Es werden Kinder vom dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sowie jüngere und ältere Kinder in altersgemischten Gruppen oder der Kleinkindbetreuung aufgenommen. Jedes Kind muss dabei vor Aufnahme in den Kindergarten ärztlich untersucht werden. Diese Bescheinigung sollte nicht älter als drei Monate sein.

Das Kindergartenjahr beginnt endet mit dem Ende der Sommerferien des jeweiligen Kindergartens. Die Ferienzeiten werden jeweils für ein Jahr festgesetzt und rechtzeitig bekannt gegeben. Gemeinde Gemmingen zur Benutzungsordnung für die Kindergärten der Gemeinde Gemmingen.

Gemeinde Gemmingen Eintrittsalter

Auch beim Eintrittsalter in den Kindergarten wird eine eltern- und familienfreundlichere Handhabung angestrebt. Deshalb hat die Gemeindeverwaltung beschlossen, dass der Eintrittszeitpunkt in den Kindergarten geändert wird. Künftig dürfen die Kinder bereits ab Anfang des Monats den Kindergarten besuchen, in dem sie drei Jahre alt werden. Bisher wurde dies so gehandhabt, dass die Kinder erst am Tag ihres dritten Geburtstags im Kindergarten aufgenommen werden dürfen.

Wir hoffen mit dieser künftig früheren Aufnahme der Dreijährigen in den Kindergarten den Wünschen der Eltern / Mütter gerecht zu werden. Auch dies soll ein weiterer Schritt in Richtung elternfreundliche Gemeinde sein.

Gemeinde Gemmingen Kindergartenarbeit

Landratsamt Heilbronn Gemeinde Gemmingen

Psychologische Beratung und Unterstützung zu Fragen der Erziehung und Entwicklung der Kinder und den damit verbundenen Elternanliegen finden Sie nun auch in Kindergärten. Im Kindergarten Wiesenstraße in Gemmingen, Wiesenstr. 7, berät Frau Dipl.-Sozialpädagogin und Familientherapeutin Ute Winter, vierzehntägig, mittwochs von 10.30-15.00 Uhr.

Wir bitten, vorab einen Termin unter der Telefonnummer 07131/994-338 zu vereinbaren.

E-Mail: Ute.Winter@landratsamt-heilbronn.de.

 

Gemeinde Gemmingen
Gemeinde Gemmingen Sprachförderung

Seit Beginn des Jahres 2002 findet in den gemeindeeigenen Kindergärten eine Sprachförderung für Aussiedler- und Ausländerkinder statt.
Gemeinde Gemmingen Mehr dazu

 

 

Öffnungszeiten

Regelgruppen:
Montag bis Freitag
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Montag bis Donnerstag
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr

Bedarfsgerechte Gruppen:
Montag bis Freitag von
7.30 Uhr bis 13.30 Uhr

Betreuungsmöglichkeiten für Kinder ab zwei Jahren:
Regelgruppe (s.o.) oder nur vormittags/nachmittags und bedarfsgerechte Gruppen.

Kleinkindgruppe
(ab 2 Monate bis 3 Jahren)
7.30 Uhr bis 12.30 Uhr

Ganztagesbetreuung:
7.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Schulkinderbetreuung:
Montag bis Freitag von
12.30 Uhr bis 16.30 Uhr
und Ferienbetreuung ganztags


Kindergartengebühr

Für den Besuch des Kindergartens wird eine Kindergartengebühr nach der jeweils geltenden Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Kindergartenbesuch sowie gegebenenfalls ein Essensgeld vom jeweiligen Kindergarten erhoben.

Gemeinde Gemmingen zur Gebührenordnung für die Kindergärten


Aufnahme

Die Anmeldung eines Kindes erfolgt über die entsprechenden Kindergärten der Gemeinde Gemmingen. Es werden Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sowie jüngere und ältere Kinder in altersgemischten Gruppen oder der Kleinkindbetreuung aufgenommen. Jedes Kind muss dabei vor Aufnahme in den Kindergarten ärztlich untersucht werden. Diese Bescheinigung sollte nicht älter als drei Monate sein.

Das Kindergartenjahr beginnt endet mit dem Ende der Sommerferien des jeweiligen Kindergartens. Die Ferienzeiten werden jeweils für ein Jahr festgesetzt und rechtzeitig bekannt gegeben.

Gemeinde Gemmingen zur Benutzungsordnung für die Kindergärten der Gemeinde Gemmingen